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Der/die Projektträger:in füllt einen Projektsteckbrief (Vordruck als PDF-Datei / Vordruck als Word-Datei) aus. Der/die Projektträger:in erhält dabei Unterstützung und Beratung durch das Regionalmanagement und muss sicherstellen, dass die Projekt-Mindestkriterien erfüllt sind. Der Projektsteckbrief hilft dabei, die wesentlichen Informationen zusammenzufassen. Neben den Projektauswahlkriterien enthält der Steckbrief Angaben zu Projekttitel, Projektträger:in und Projektbeteiligten, eine kurze Projektbeschreibung (Anlass, Ziele, Inhalte und Projektbausteine), den geplanten Umsetzungszeitraum, eine Kostenkalkulation (Verwendungszweck und Höhe) sowie Aussagen zur Finanzierung inklusive (öffentlicher) Kofinanzierung.
Die Vorlagen für den Projektsteckbrief sowie die zu erfüllenden Mindest- und Qualitätskriterien können hier heruntergeladen werden.
Das Regionalmanagement stimmt die Förderfähigkeit des Projektes über LEADER mit der zuständigen Bewilligungsstelle ab.
Der Projektsteckbrief muss dem Regionalmanagement spätestens 3 Wochen vor der LAG-Sitzung zugeschickt werden. Zu kurzfristig eingereichte Projektideen berät die LAG in der darauffolgenden Sitzung.
Die LAG erhält eine Beschlussvorlage 10 Tage vor der jeweiligen LAG-Sitzung vom Regionalmanagement als Diskussionsgrundlage, um in der Sitzung gemeinsam über das Projekt zu beraten.
Die LAG entscheidet, welche Qualitätskriterien oder Kriterien für prioritär zu unterstützende Projekte das Projekt erfüllt. Bei Bedarf lädt die LAG die Projektträger:innen zur Sitzung hinzu, um ihnen Gelegenheit zu bieten, die Ziele und Projektinhalte vorzustellen oder etwaige Rückfragen persönlich zu beantworten.
Die LAG entscheidet über die Freigabe der LEADER-Mittel mit einem Mehrheitsbeschluss.
Die LAG legt bei Bedarf eine Frist fest, innerhalb der das Projekt beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems eingereicht werden muss. Alle Projektanträge sind zunächst dem Regionalmanagement vorzulegen. Nach erster Prüfung des Projektantrages leitet das Regionalmanagement den Antrag an das ArL Weser Ems weiter.
Der Projektträger oder die Projektträgerin erhält die Fördermittel nach Vorlage der entsprechenden Verwendungsnachweise und der anschließenden Prüfung der Bewilligungsbehörde.