Für die Förderperiode 2014 bis 2020 legt die LAG Naturpark-Region 'Moor ohne Grenzen' Förderbedingungen zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie fest. Die Fördertatbestände sind aus den zentralen Handlungsbedarfen abgeleitet und für die festgelegten Handlungsfeldziele definiert. Außerdem hat die LAG die Zuwendungsempfänger, die Fördersätze und die Zuwendungshöhe der LEADER-Mittel bestimmt.