Für die Förderperiode 2023 bis 2027 legt die LAG Naturpark-Region Moor ohne Grenzen Förderbedingungen zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie fest. Die Fördertatbestände sind aus den zentralen Handlungsbedarfen abgeleitet und für die festgelegten Handlungsfelder definiert. Außerdem legt die LAG Zuwendungsempfangende, Fördersätze und Zuwendungshöhe der LEADER-Mittel fest. Die Förderbedingungen entsprechen dabei der LEADER-Richtlinie.
Für die Projektförderung mit LEADER sind keine Eigenmittel erforderlich, sodass die gesamten förderfähigen Kosten eines Projekts durch von der LAG freigegebenen LEADER-Mittel und die erforderliche Kofinanzierung sowie gegebenenfalls durch weitere Drittmittel abgedeckt werden können. Da die Projekte aufgrund des LEADER-Mehrwertes häufig auf Drittmittel angewiesen sind, werden Drittmittel nicht von den zuwendungsfähigen Kosten abgezogen.