Die LEADER Naturpark-Region

Moor ohne Grenzen

Förderbedingungen

Für die Förderperiode 2023 bis 2027 legt die LAG Naturpark-Region Moor ohne Grenzen Förderbedingungen zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie fest. Die Fördertatbestände sind aus den zentralen Handlungsbedarfen abgeleitet und für die festgelegten Handlungsfelder definiert. Außerdem legt die LAG Zuwendungsempfangende, Fördersätze und Zuwendungshöhe der LEADER-Mittel fest. Die Förderbedingungen entsprechen dabei der LEADER-Richtlinie.

Für die Projektförderung mit LEADER sind keine Eigenmittel erforderlich, sodass die gesamten förderfähigen Kosten eines Projekts durch von der LAG freigegebenen LEADER-Mittel und die erforderliche Kofinanzierung sowie gegebenenfalls durch weitere Drittmittel abgedeckt werden können. Da die Projekte aufgrund des LEADER-Mehrwertes häufig auf Drittmittel angewiesen sind, werden Drittmittel nicht von den zuwendungsfähigen Kosten abgezogen.

Zuwendungsempfangende

Damit alle Akteure und Bürger:innen der Naturpark-Region Moor ohne Grenzen die Möglichkeit haben, sich mit Projekten am LEADER-Prozess zu beteiligen, können alle (sonstigen) juristischen Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts oder natürliche Personen LEADER-Zuschüsse für ihre Projekte erhalten. Voraussetzung ist, dass das Projekt im Einklang mit der Entwicklungsstrategie steht und die erforderlichen Projektauswahlkriterien erfüllt.

Der Internationale Naturpark Bourtanger Moor-Veenland e.V. ist den öffentlichen Antragstellenden gleichgestellt.

Zuwendungshöhe

Die LAG hat die Zuwendungshöhe in unterschiedlichen Fördersätzen je nach Priorität des jeweiligen Handlungsfeldes festgelegt. Bei privaten Antragstellenden darf die Höchstförderung der LEADER-Zuwendung je Projekt maximal 50.000 Euro betragen, um eine möglichst hohe Anzahl von Projekten gewährleisten zu können. Für kommunale Antragstellende sowie für den Internationalen Naturpark Bourtanger Moor-Veenland e.V. gibt es keine Deckelung. Für die Förderung eines Projektes muss der sich errechnende Betrag der LEADER-Zuwendung mindestens  5.000 Euro betragen. 

Der/die Vorsitzende der LAG Naturpark-Region Moor ohne Grenzen ist berechtigt, einer Erhöhung des von der LAG beschlossenen Förderbetrages, um bis zu 10% und maximal bis 10.000 Euro zuzustimmen.

Regionaler Kofinanzierungsfonds

Die Naturpark-Region Moor ohne Grenzen hat einen regionalen LEADER-Kofinanzierungsfonds für die Naturpark-Region Moor ohne Grenzen eingerichtet.

Ziel des LEADER-Fonds ist es, die erforderliche öffentliche Kofinanzierung von LEADER-Projekten bereitzustellen:

  • Die Mittel des LEADER-Fonds werden nach Bedarf abgerufen. Die Entscheidungen über die öffentlichen Kofinanzierungsmittel sind abhängig von der Beratung und Entscheidung der LAG der Naturpark-Region Moor ohne Grenzen.
  • Die Mittel des LEADER-Fonds dienen der Kofinanzierung von privaten und öffentlichen Projekten und stehen diesen nach einem positiven LAG-Beschluss zur Verfügung. Damit ist für viele Projekte gewährleistet, dass die Kofinanzierung zügig sichergestellt wird.
  • Die Geschäftsstelle verwaltet den LEADER-Fonds.
  • Über den LEADER-Fonds hinaus beteiligen sich die Städte und Gemeinden finanziell an weiteren örtlichen und gemeindeübergreifenden Projekten, vorbehaltlich der Entscheidung im Einzelfall und der Haushaltslage.

Ergänzend zu den Mitteln der Städte und Gemeinden werben die Projektträger:innen weitere Kofinanzierungsmittel ein, zum Beispiel von Kirchen, Stiftungen sowie anderen Drittmittelgebern. Das LEADER-Regionalmanagement berät Träger:innen von potenziellen LEADER-Projekten bei der Erschließung von Finanzierungsquellen für ihre Projekte, insbesondere zur Einwerbung von Mitteln, die sich zur öffentlichen Kofinanzierung eignen.